Gericht: Scientology Bayern verfolgt religiöse Zielsetzung
In einem seit 1993 offenen Verwaltungsverfahren, bei Gericht anhängig seit 1996, ging es um die Frage, ob die Scientology Kirche Bayern (Sitz Fürth) zu Recht als Verein im Vereinsregister eingetragen ist, weil sie religiös-ideelle Ziele verfolgt. Die Stadt Fürth und die Regierung von Mittelfranken hatten dies durch Bescheide im Jahre 1995 bzw.1996 wegen der angeblichen Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke in Frage gestellt und den Vereinstatus entzogen. Hiergegen richtete sich die Klage der Kirche.
Seit dieser Zeit hat es mehrere Grundsatzprozesse zu dieser Frage gegeben, die allesamt sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht im Jahre 1997 wie auch anschließend vom VGH Baden-Württemberg in Mannheim im Jahre 2003 und dem Bayer. VGH in München im Jahre 2005 rechtskräftig zu Gunsten anderer Scientology Gemeinden entschieden worden sind. Dennoch war die Stadt Fürth nicht bereit gewesen, diese Sache außergerichtlich zu bereinigen, so dass der letzte zu dieser Frage anhängige Prozess Deutschlands notwendig wurde. Das Urteil des VG Ansbach reiht sich ein in diese Liste von positiven Urteilen.
Erneute Anerkennung der Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Verwaltungsgerichtsurteil gegen die Stadt Berlin
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Februar 2009 die sofortige Entfernung von Anti-Scientology Propaganda vor der Scientology Kirche Berlin angeordnet.
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte nun am 9. Juli 2009, dass die Stadt Berlin mir dieser Aktion die Menschenwürde von Mitgliedern der Scientology Kirche sowie das Recht zur freien Glaubensausübung nach Artikel 4 Grundgesetz verletzt.
In einer Pressemitteilung führt das OVG weiterhin aus, dass der Beklagte, die Stadt Berlin, ihre Vorwürfe gegen die Scientology Kirche nicht belegen konnte.
Das Urteil und weitere Informationen können hier heruntergeladen werden.
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